Rechtliches zu CBD

CBD (Cannabidiol) als solches wird in Deutschland als Nahrungsergänzungsmittel vertrieben und fällt damit nicht unter einer strengen Regulierung wie es z.B. bei Arzneimitteln der Fall ist.

CBD darf nur verarbeitet weiterverkauft werden. Darunter versteht man Produkte wie Öle und Cremes.
Unverarbeitete Blüten hingegen dürfen nicht weiterverkauft werden da auch in CBD Produkten THC enthalten ist, auch wenn es im Promillebereich liegt.

Nach Konsum solcher Produkte ist im Straßenverkehr Vorsicht geboten. Ein Drogentest würde Positiv auf THC anschlagen. Je nach Verarbeitung könnte ein anschließender Bluttest ebenfalls positiv ausfallen. Was den Führerscheinentzug zur Folge haben könnte.

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11.04.2019  
– BVerwG 3 C 13.17, BVerwG 3 C 14.17, BVerwG 3 C 7.18, BVerwG 3 C 2.18, BVerwG 3 C 8.18, BVerwG 3 C 9.18 

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Von Vanessa P.

Vanessa P. ist eine freiberufliche Autorin und Biologin mit großem Interesse an der Cannabisforschung. Sie hat sich in ihren Studien auf die chemische Struktur von Cannabinoiden und deren Auswirkungen auf den menschlichen Körper konzentriert. Vanessa ist immer auf der Suche nach neuen Erkenntnissen über diese faszinierende Pflanze und wie sie den Menschen helfen kann, ein besseres Leben zu führen.